1. Vertragsgegenstand und Beratung
1.1 Vertragsgrundlage
Die Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Hundebetreuung Cuore Canino Dogsitting – Melanie Bernhardt (nachfolgend Canino) und dem Auftraggeber (nachfolgend als Hundehalter bezeichnet). Sie treten verbindlich in Kraft ab dem Zeitpunkt des Auftragsbeginns und gelten auch für alle Folgeaufträge, ohne dass eine erneute ausdrückliche Vereinbarung erforderlich ist.
1.2 Betreuungsumfang
Canino bietet individuelle Betreuung und Pflege des Hundes während der Fütterung, Spaziergänge, Tagesbetreuung und Ferienaufenthalte an, einschliesslich der Erbringung von speziellen Zusatzleistungen (z. B. Medikamentengabe, besondere Fütterungsvorschriften, etc.) gemäss den individuellen Absprachen zwischen Canino und dem Hundehalter. Gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Kollegin, nach Absprache mit Hundehalter und Kollegin.
1.3 Beratungsdienste und Anpassung
Vor Vertragsabschluss besteht die Möglichkeit, sich in angemessenem Rahmen kostenlos beraten zu lassen, um den Umfang und die Abläufe der Betreuungsdienste zu klären. Während des persönlichen Treffens zwischen Canino und dem Hundehalter werden auch spezielle Bedürfnisse oder Anforderungen des Hundes besprochen, um sicherzustellen, dass die Betreuung individuell angepasst ist.
1.4 Obhutnahme
Canino übernimmt den Hund des Hundehalters für einen vereinbarten Zeitraum. Während des Aufenthalts wird der Hund gemäß den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und seiner Nebenbestimmungen artgerecht betreut und gepflegt.
1.5 Persönliches Treffen
Vor Vertragsabschluss wird ein persönliches Treffen zwischen Canino und dem Hundehalter vereinbart, um Einzelheiten zu besprechen. Auf Wunsch kann ein kurzer gemeinsamer Spaziergang mit dem Hund unternommen werden, um spezifische Bedürfnisse zu erörtern. Bei Ferienbetreuung ist eine Eingewöhnungsphase von mindestens 2 Tagen vor Ferienantritt erforderlich und wird entsprechend vergütet. Abweichungen von diesen Regelungen sind nach individueller Absprache möglich.
2. Gesundheitszustand, Krankheiten und Parasiten
2.1 Gesundheitszustand und Prävention
2.1.1 Der Hundehalter versichert die Gesundheit seines Hundes zum Zeitpunkt der Betreuung, es sei denn, es wurde anders vereinbart.
2.1.2 Regelmässige Entwurmung oder Kotuntersuchung auf Parasiten wird vom Hundehalter bestätigt.
2.3 Meldung ansteckender Krankheiten oder Parasiten
Ansteckende Krankheiten oder Parasiten müssen unverzüglich gemeldet werden. Canino behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn diese gemeldet werden.
2.4 Behandlung von Parasiten
2.4.1 Bei Verdacht auf Parasiten hat Canino das Recht, auf Kosten des Hundehalters eine Untersuchung, Analyse und Behandlung zu veranlassen.
2.4.2 Die Hundehalterin haftet für Kosten und Ausfälle im Falle eines positiven Parasitenbefalls.
2.5 Umgang mit kranken oder verletzten Hunden
2.5.1 Kranke oder verletzte Hunde werden nur in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt aufgenommen.
2.5.2 Canino verpflichtet sich, bei Erkrankung oder Verletzung eines betreuten Hundes einen geeigneten Tierarzt aufzusuchen. Vorrangig wird der im Stammblatt hinterlegte Haustierarzt aufgesucht oder kontaktiert. Sollte dieser jedoch logistisch zu weit entfernt oder nicht verfügbar sein, behält sich Canino vor, einen alternativen Tierarzt nach eigenem Ermessen und Verfügbarkeit aufzusuchen. Die Kosten trägt der Hundehalter.
2.6 Schwerwiegende Erkrankungen und Pflegebedarf
Bei schwerer Erkrankung oder großem Pflegeaufwand des Hundes, der eine Pflege zu Hause nicht verantwortbar macht, wird das Tier auf Kosten des Hundehalters in eine Tierklinik überstellt.
2.7 Medikamentengabe
Allfällige Medikamente sind in ausreichender Menge für die Aufenthaltsdauer mitzugeben.
2.8 Einschränkungen und Ausnahmen
2.8.1 Kann der Hund aus gesundheitlichen Gründen nicht betreut werden, ist eine tierärztliche Bestätigung erforderlich.
2.8.2 Canino übernimmt keine Kosten und Folgekosten im Zusammenhang mit der Trächtigkeit der Hündin oder der Geburt von Welpen.
2.8.3 Bei altersbedingtem oder unvorhersehbarem Tod des Tieres entfällt jede Haftung, und die Bestattungskosten trägt der Tierbesitzer.
3. Versicherungen und Haftung und Zusätzliche Verpflichtungen
3.1 Versicherungen und Haftpflicht
Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Des Weiteren haftet der Hundehalter für alle Personen-, Tier- und Sachschäden, die durch seinen Hund verursacht werden, es sei denn, es liegt eine nachgewiesene Aufsichtspflichtverletzung oder grobe Fahrlässigkeit seitens Canino vor. In solchen Fällen entfällt die Haftung des Hundehalters für die entstandenen Schäden.
3.2 Informationspflicht und Befugnisse von Canino
Der Tierbesitzer verpflichtet sich, Canino über alle negativen Eigenschaften seines Tieres zu informieren. Wenn dies nicht geschieht, ist Canino von der Haftung befreit, und Schäden an Dritten oder fremden Tieren gehen zu Lasten des Tierbesitzers. Canino ist zudem befugt, kostenpflichtige Massnahmen zu treffen, die dem Wohl des im Vertrag bezeichneten Tieres dienen.
3.3 Verantwortung für mitgebrachte Sachen
Canino übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen wie Decken, Schüsseln oder Spielzeug
3.4 Haftung für Entlaufen und gesundheitliche Schäden
Canino lehnt jede Haftung für das Entlaufen des Tieres sowie für allfällige gesundheitliche Schäden am Tier ab, sofern ihr nicht eine Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann.
3.5 Suche nach einem entlaufenen Hund
Im Falle eines entlaufenen Hundes wird umgehend die Suche nach dem Tier aufgenommen, und der Hundehalter wird benachrichtigt. Canino haftet nur in Fällen nachweisbarer Verletzung der Aufsichtspflicht oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Hundebetreuers, wenn der Hund unauffindbar bleibt.
3.6 Vollständige Integration und Aufsicht
Der Hund wird vollständig in den Haushalt und den Tagesablauf integriert und steht rund um die Uhr unter der Aufsicht des Hundebetreuers.
3.7 Benachrichtigung bei gesundheitlichen oder psychischen Problemen
Canino verpflichtet sich, den Hundehalter unverzüglich zu benachrichtigen, sofern bei ihrem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Mass übersteigen.
3.8 Testübernachtung vor Ferienantritt
Vor Ferienantritt ist für Hunde, die erstmals bei Canino Ferien buchen, mindestens eine kostenpflichtige Testübernachtung obligatorisch. Die Dauer des Probeaufenthaltes wird von Canino festgelegt und ist kostenpflichtig. Diese Massnahme dient der Eingewöhnung des Hundes in die neue Umgebung und ermöglicht es, eventuelle Anpassungsprobleme frühzeitig zu erkennen und anzugehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Hunde, die bereits in der Tagesbetreuung bei Canino sind.
3.9 Anmeldung und Chip-Pflicht
Der Hund muss ordnungsgemäss angemeldet und gechipt sein.
3.10 Bereitstellung ausreichender Futtervorräte
Bei Ferienaufenthalten ist es Aufgabe des Hundehalters, genügend Futter bereitzustellen (20% mehr als die übliche Ration).
4. Fütterungsservice, Spazierdienst und Betreuung
4.1 Meldung über die Hinfälligkeit des Dienstes
Die Meldung über die Hinfälligkeit des Dienstes muss mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen, ansonsten wird der volle Preis berechnet.
4.2 Einschränkungen bei extremen Wetterbedingungen
Bei extremen Wetterbedingungen werden keine längeren Spaziergänge gemacht, und es erfolgt keine Rückerstattung.
4.3 Abgabe nicht abgeholter Tiere
Die Tages-/Ferienhunde, die nach Ablauf des vereinbarten Abholtermins nicht abgeholt werden, können nach zwei Tagen einem Tierheim übergeben werden. Die entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.
4.4 Information bei Verspätungen
Bei Verspätungen der Bring- und Abholzeiten muss die Hundebetreuung telefonisch informiert werden.
5. Terminverschiebung und Stornierung
5.1 Abholung des Hundes zum vereinbarten Termin
Der Hundehalter verpflichtet sich, den Hund zum vereinbarten Termin abzuholen. Bei Nichtabholung werden dem Hundehalter die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.
5.2 Vergütung bei verspäteter Abholung
Bei verspäteter Abholung des Hundes müssen zusätzliche Betreuungstage entsprechend dem Tagespreis vergütet werden.
5.3 Stornierung von Terminen
Stornierung von Terminen müssen mindestens 7 Tage (Ferienhunde) bzw. 24 Stunden (Tageshunde) im Voraus erfolgen, um Kosten zu vermeiden.
5.4 Stornierungsgebühren
Die Stornierungsgebühren variieren je nach Zeitpunkt der Stornierung und werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
5.5 Kündigungsfristen
Eine Kündigung des Vertrags muss einen Monat im Voraus erfolgen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
6. Preise und Abweichungen
6.1.1 Fütterungsservice
• Preis pro Fütterung: CHF 25.-1
• Im Umkreis von 5km im Preis inklusive. Ab 5km beträgt die Hin- und Rückfahrt CHF 1,50/km
1) Fütterung findet im Haushalt des Hundebesitzers statt.
6.1.2 Einzelspaziergang
• Preis pro Einzelspaziergang: CHF 50.-2
• Zuschläge:
• Wochenende pro Tag: + CHF 20.-
• Feiertage pro Tag: + CHF 25.-
• Hol- und Bringdienst: Im Umkreis von 5km im Preis inklusive.
Ab 5km beträgt die Hin- und Rückfahrt CHF 1,50/km
• Jeder weitere Hund aus dem selben Haushalt: -30% vom Einzelpreis
2) Spaziergang dauert in der Regel 60 Minuten, kann jedoch je nach den Bedürfnissen und dem Gesundheitszustand des Hundes kürzer ausfallen.
6.1.3 Tagesbetreuung
• Preis pro Tag: CHF 80.-3
• Zuschläge:
◦ Wochenende pro Tag: + CHF 20.
◦ Feiertage pro Tag: + CHF 25.-
• Anreise am Ankunftstag ab 8 Uhr
• Abreise am Abholtag bis 18 Uhr
• Liegen An- und Abreise ausserhalb dieser Zeiten, werden je
weiterer Stunde CHF 10.- in Rechnung gestellt.
• Hol- und Bringdienst: Hin- und Rückfahrt CHF 1,50/km
• Jeder weitere Hund aus dem selben Haushalt: -30% vom Einzelpreis
Hinweis: Erhöhter Mehraufwand, wie z.B. aufwendige Pflege oder spezielle Versorgung, kann zusätzlich berechnet werden.
3) Inkl. Spaziergänge (1x Vormittags, 1x Mittags) insgesamt mind. 90 Minuten, je nach Gesundheitszustand und Konstitution des Hundes. Inkl. Beaufsichtigung während der gesamten Aufenthaltsdauer, Spiel und alltäglicher Trainingseinheiten, Fütterung des mitgebrachten Futters, und bewusster Ruhephasen.
6.1.4 Ferienbetreuung
• Preis pro Tag: CHF 100.-4
• Zuschläge:
◦ Wochenende pro Tag: + CHF 20.-
◦ Feiertage pro Tag: + CHF 25.-
• Anreise am Ankunftstag nach 19 Uhr: CHF 50.- (anstelle der Tagespauschale)
• Abreise am Abholtag vor 10 Uhr: CHF 50.- (anstelle der Tagespauschale)
• Liegen An- und Abreise ausserhalb dieser Zeiten, wird für jeden
dieser Tage die volle Tagespauschale in Rechnung gestellt.
• Hol- und Bringdienst: Hin- und Rückfahrt CHF 1,50/km
• Jeder weitere Hund aus dem selben Haushalt: -30% vom Einzelpreis
Hinweis: Erhöhter Mehraufwand, wie z.B. aufwendige Pflege oder spezielle Versorgung, kann zusätzlich berechnet werden.
4) Inkl. Spaziergänge (1x Vormittags, 1x Mittags, 1x Abends) insgesamt mind. 90 Minuten, je nach Gesundheitszustand und Konstitution des Hundes. Inkl. Beaufsichtigung während der gesamten Aufenthaltsdauer, Spiel und alltäglicher Trainingseinheiten, Fütterung des mitgebrachten Futters, und bewusster Ruhephasen.
6.1.5 Hundesport
Der Preis für sportliche Aktivitäten wird individuell nach Aufwand und Dauer kalkuliert.
6.1.6 Specials
Preis pro Termin: CHF 75.-5
Hol- und Bringdienst: Im Umkreis von 5km im Preis inklusive. Ab 5km beträgt die Hin- und Rückfahrt CHF 1,50/km
5) Ich begleite deinen Hund bei Terminen z. B. beim Tierarzt, Friseur, oder zur Physiotherapie. Angesetzte Zeit für den Termin sind 1,5 Stunden. Wartezeit über 1,5 Stunden wird zusätzlich berechnet. Wartezeit über 1,5 Stunden wird mit CHF 50.- pro Stunde, in 5-Minuten-Intervallen aufgerundet, zusätzlich berechnet.
6.1.7 Hochzeitsbetreuung
• Preis pro Tag: CHF 600.-6
• An- und Abreise: Wird je nach Aufwand separat berechnet
6) Begleitung des Hundes für die Dauer einer Hochzeit (bis zu 10 Stunden). Inklusive Spaziergänge, Fütterung, Betreuung und notwendige Ruhephasen. Anpassungen je nach Gesundheitszustand und Konstitution des Hundes möglich. Individuelle Absprachen sind jederzeit im Vorfeld möglich.
6.2 Abweichende Angebotspreise
Angebotspreise können von den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Preisen abweichen. Massgeblich ist der im individuellen Angebot genannte Preis.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Zahlungsmodalitäten
Die Bezahlung erfolgt bar, per Twint oder Überweisung gemäss den angegebenen Bedingungen.
Canino ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Daher wird auf die angegebenen Preise keine Mehrwertsteuer erhoben.
7.2 Mahnungen und Zahlungsausstand
Mahnungen bei ausstehenden Zahlungen können mit Mahngebühren verbunden sein. Canino behält sich das Recht vor, die Betreuungsdienste einzustellen, wenn Zahlungen ausstehen.
8. Datenverwendung und Fotoverwendung
8.1 Datenverwendung
Die Daten des Hundehalters werden ausschließlich für interne Verwaltungs- und Informationszwecke verwendet. Dies schließt die Verwaltung der Daten in einem cloudbasierten Customer Relationship Management (CRM)-System ein, welches der Organisation und Optimierung der Kundenkommunikation und -beziehungen dient. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Erfüllung des Vertrags notwendig, gesetzlich vorgeschrieben oder für den Betrieb des CRM-Systems erforderlich, wobei in letzterem Fall geeignete Maßnahmen zum Schutz der Daten ergriffen werden.
8.2 Fotoverwendung
Canino kann Fotos des Hundes für Werbezwecke, einschliesslich Online- und Printmedien, verwenden. Sollte der Hundehalter mit der Nutzung der Fotos nicht einverstanden sein, kann dies schriftlich mitgeteilt werden, und die Fotos werden nicht verwendet.
8.3 Datenaufbewahrung
Die Daten werden gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen aufbewahrt und verarbeitet.
8.4 Recht auf Auskunft und Löschung
Der Hundehalter hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und deren Löschung zu verlangen, sofern dies nicht den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten widerspricht.
9. Allgemeine Bedingungen
9.1 Information über kantonale Auflagen
Bei kantonalen Auflagen des Hundes muss Canino darüber informiert werden.
9.2 Verbindlichkeit vereinbarter Termine
Vereinbarte Termine sind verbindlich, und Änderungen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen